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Panikschloss

Das Panikschloss funktioniert nach einem definierten Prinzip: Wird innen der Drücker oder die Panikstange betätigt, muss sich das Schloss unter einem definierten Kraftaufwand schlagartig öffnen. Nicht nur die Falle, sondern gegebenenfalls auch der verschlossene Riegel, wird dabei zurückgezogen.

Diese Grundfunktion lässt sich verfeinern und variieren in:

Panikfunktion E - Wechselwirkung

Diese Funktion ist für Gebäude mit Zugang für einen definierten Personenkreis konzipiert. Außen ist ein Blindschild oder ein Knopf montiert, die Öffnung ist nur mit dem Schlüssel möglich

Anwendungsbereich:

  • Türen zu Heizungsräumen
  • Aufzuganlagen, Tiefgaragen, Parkhäuser
  • Lager- und Geschäftshäusern
  • Hauseingangstüren in Miets- und Mehrfamilienhäusern

Panikfunktion D - Durchgangsfunktion

Diese Funktion ist für reine Fluchttüren vorgesehen, die sonst nicht genutzt werden. Mit einer klassischen Panikbetätigung von innen wird nicht nur die Tür geöffnet, sondern auch der äußere Drücker eingekuppelt. Die Tür stellt in dieser Einstellung weder für den Zugang zum Gebäude, noch für die Flucht aus dem Gebäude ein Hindernis dar. Mit einem Schlüssel lässt sich die Urfunktion wieder herstellen. Die Kupplung erfolgt mechanisch über eine zweiteilige Nuss.

Anwendungsbereich:

  • Fluchttüren in Verwaltungs-/Bürogebäuden
  • Altenheimen
  • Nebeneingangstüren

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